Rollgerüste NRW GmbH, Hauptstraße 76, 50181 Bedburg (nachfolgend „Vermieter")

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Mietbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Roll- und Fahrgerüsten samt Zubehör sowie damit verbundene Dienstleistungen (Lieferung, Montage) zwischen dem Vermieter und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

(2) Der Kunde erhält auf seine Anfrage ein individuelles Angebot inklusive aller Liefer- und Nebenkosten. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebots durch den Kunden (per E-Mail oder telefonisch mit anschließender Bestätigung in Textform) zustande.

§ 3 Mietgegenstand und Übergabe

(1) Vermietet werden geprüfte Markengerüste (TÜV-zertifiziert nach DIN EN 1004 bzw. EN 12811) in einwandfreiem, vor Auslieferung geprüftem Zustand, inklusive bebilderter Aufbau- und Verwendungsanleitung.

(2) Die Lieferung erfolgt „frei Bordsteinkante" an die vereinbarte Adresse. Der Kunde hat das Mietgerät bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen und diese unverzüglich anzuzeigen.

(3) Eine Selbstabholung wird nicht angeboten.

§ 4 Mietpreis und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Angebots vereinbarten Preise. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Mietwoche (7 Kalendertage ab Bereitstellung); jede Folgewoche wird gegenüber der ersten Mietwoche um 30 € reduziert berechnet. Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

(2) Lieferung und Abholung werden je Strecke nach Entfernungszonen berechnet (Zone 1 bis 25 km: 49 €; Zone 2 bis 50 km: 79 €; darüber nach Angebot).

(3) Verbraucher leisten bei Übergabe eine Kaution in Höhe von 150 €, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe unverzüglich erstattet wird. Unternehmer mieten auf Rechnung ohne Kaution; Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(4) Optional buchbar: Auf- und Abbau-Service (Kombi-Pauschale 199 € bis 6,5 m Arbeitshöhe, 279 € bis 10,5 m, darüber nach Angebot; Einzelleistungen gemäß Preisliste) sowie Sorglos-Paket (Kaskoschutz, +10 % der Mietsumme, vgl. § 8 Abs. 3).

§ 5 Mietdauer, Verlängerung, Rückgabe

(1) Die Mietzeit beginnt mit Bereitstellung am vereinbarten Lieferort und endet mit der Freimeldung durch den Kunden und Abholung durch den Vermieter.

(2) Eine Verlängerung ist formlos (telefonisch oder per E-Mail) möglich; es gelten die Konditionen aus § 4 Abs. 1 fort. Ab der vierten Mietwoche können individuelle Langzeitkonditionen vereinbart werden.

(3) Die Rückgabe ist über das Rückgabeformular bzw. per E-Mail zu melden („Freimeldung"). Das Gerüst ist abgebaut, vollständig und besenrein zur Abholung an der Bordsteinkante bereitzustellen, sofern kein Abbau-Service gebucht wurde.

(4) Bei starker Verschmutzung (z. B. Farbe, Putz, Mörtel) wird eine Reinigungspauschale von 35 €, 55 € oder 90 € je nach Verschmutzungsgrad berechnet; der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.

§ 6 Pflichten des Mieters

(1) Der Kunde verpflichtet sich, das Mietgerät ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden, insbesondere:

  • Auf- und Abbau sowie Verwendung strikt nach der mitgelieferten Aufbau- und Verwendungsanleitung und DIN EN 1004;
  • Beachtung der zulässigen Belastung (Gerüstklasse 3, 2,0 kN/m²);
  • Einsatz der Stabilisatoren gemäß Anleitung;
  • keine Verwendung bei starkem Wind oder Gewitter;
  • im Außenbereich Beachtung der zulässigen freistehenden Höhen.

(2) Der gewerbliche Einsatz setzt die Beachtung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften (insb. TRBS 2121-1, Prüfung durch befähigte Person) voraus; diese obliegt dem Kunden.

(3) Der Kunde sichert das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung und informiert den Vermieter unverzüglich über Schäden, Verlust oder behördliche Maßnahmen.

(4) Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

§ 7 Auf- und Abbau-Service

(1) Ist der Auf- und/oder Abbau-Service gebucht, montiert der Vermieter das Gerüst am vereinbarten Einsatzort betriebsfertig und übergibt es nach Sichtprüfung. Voraussetzung ist ein frei zugänglicher, ausreichend tragfähiger Aufstellort.

(2) Nach Übergabe ist der Kunde für die tägliche Sicht- und Funktionskontrolle sowie für die Untersagung eigenmächtiger Umbauten verantwortlich. Ein Umsetzen des montierten Gerüsts durch den Kunden ist nur in unveränderter Konfiguration auf ebenem Untergrund zulässig.

§ 8 Haftung des Kunden, Versicherung

(1) Der Kunde haftet für Beschädigung, Verlust oder Untergang des Mietgeräts während der Mietzeit, soweit er dies zu vertreten hat — bei Beschädigung in Höhe der Reparaturkosten, bei Verlust zum Wiederbeschaffungswert. Normale Gebrauchsspuren sind abgegolten.

(2) Fehlende Einzelteile werden nach der jeweils gültigen Ersatzteilliste berechnet.

(3) Mit dem optionalen Sorglos-Paket (+10 % der Mietsumme) ist die Haftung des Kunden für Beschädigung, Brand und Diebstahl auf eine Selbstbeteiligung von 350 € je Schadensfall begrenzt; ausgenommen bleiben Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 9 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache (§ 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB) wird ausgeschlossen; die Haftung für schuldhaft zu vertretende Mängel bleibt unberührt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Es gilt die Widerrufsbelehrung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

(3) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026 ← Zurück zur Startseite